Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Bern.

Okt. 01, 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemeinden vergünstigen den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben.
  • Die Wohngemeinde der Eltern sowie die Kita/Tagesfamilienorganisation muss zum Betreuungsgutscheinsystem zugelassen sein.
  • Die Eltern können den Gutschein im ganzen Kanton einlösen.
  • Ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen die Eltern auf www.kiBon.ch oder via Papierformular.
  • Die Familie muss einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung ausweisen können.
  • Bei der Berechnung des Gutscheins wird das Einkommen und Vermögen der Eltern sowie die Familiengrösse berücksichtigt.
  • Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab.

Was sind Betreuungsgutscheine?

Ihr Kind wird in einer Kita oder von einer Tagesfamilie betreut oder Sie möchten Ihr Kind familienergänzend betreuen lassen? Neu können dafür Betreuungsgutscheine beantragt werden. Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt und die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen?

  • Ihre Wohnsitzgemeinde gibt Betreuungsgutscheine aus.
  • Ihre Kita oder Tagefamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen.
  • 2018 lag Ihr massgebende Familieneinkommen unter Fr. 160'000.00 (für die Betreuung ab dem 1. August 2019).
  • Sie haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung.

Was bedeutet «Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung»?

Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern

… erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;

… eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;

… an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;

… oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.

Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% resp. 140% liegen.

Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.

Gibt meine Gemeinde Betreuungsgutscheine aus und wo kann ich die Gutscheine einlösen?

Infos hierzu finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern (www.be.ch/familie) unter der Rubrik «Kinderbetreuung». Die Website zeigt auf, welche Gemeinden ab wann Betreuungsgutscheine ausgeben respektive welche Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen Gutscheine entgegennehmen.

Zu beachten: Gemeinden können auch nur eine begrenzte Anzahl von Gutscheinen ausgeben (Kontingentierung) oder die Gutscheinausgabe für Schulkinder einschränken.

Wie gehe ich vor, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten?

Wie gewohnt machen Sie sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Dazu nehmen Sie direkt mit den gewünschten Kitas / Tagesfamilienorganisationen Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und er Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen. Dies kann neu auch online geschehen. Das ist unkompliziert und geht fast papierlos über das Online-Portal kiBon.

Falls Ihre Wohnsitzgemeinde kontingentiert, informieren Sie sich unbedingt vor der Platzsuche bei ihrer Gemeinde, ob noch Gutscheine vorhanden sind!

Wie hoch ist mein Betreuungsgutschein?

Die Höhe des Betreuungsgutscheins beruht auf drei entscheidenden Faktoren:

  • Wie waren Ihre Einkommens-/Vermögensverhältnisse im Vorjahr?
  • Wie ist Ihre aktuelle Familiengrösse?
  • Wie alt ist Ihr Kind und wie hoch ist Ihr anspruchsberechtigtes Betreuungspensum?

Mithilfe der Web-Applikation kiBon www.kiBon.ch kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden. Dazu können Sie das Gesuch ausfüllen, auch wenn Sie noch keinen Kita- oder Tagesfamilienplatz zugesichert haben. Oder Sie nutzen die grobe Übersichtstabelle zur Gutscheinhöhe auf unserer Webseite (www.be.ch/betreuungsgutscheine) unter Formulare/Hilfsmittel.

Warum ist das Gesuch auf dem Online-Portal kiBon einfacher gestellt als auf Papier?

  • Das Ausfüllen ist übersichtlicher und geht dadurch schneller.
  • Beim Online-Gesuch muss nur ein einziges Blatt (Freigabequittung) ausgedruckt und abgeschickt werden.
  • Sie werden auf elektronischem Weg benachrichtigt.
  • Mit Ihrem Login können Sie jederzeit und überall auf Ihre Daten zugreifen, diese bei Bedarf korrigieren und vorgenommene Anpassungen überprüfen.
  • Alle Ihre Angaben werden gespeichert. Im kommenden Jahr brauchen Sie nur noch wenige Daten zu ändern (Einkommen, Familiengrösse, etc.)

Wie melden Sie sich auf www.kiBon.ch an?

Neben einem Internet-Zugang benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Falls vorhanden: Ihr BE-login
  • den Betreuungsvertrag Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder;
  • Angaben zu Ihren Einkommens-/Vermögensverhältnissen des letzten Jahres;
  • individuelle Unterlagen je nach Situation und je nach Betreuungsangebot (mehr Informationen dazu direkt im Online-Portal).

Haben Sie alles beisammen? Dann können Sie auf www.kibon.ch loslegen. Stellen Sie während des Ausfüllens fest, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen? Kein Problem. Sie können Ihre bereits erfassten Angaben speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.

Wie kann ich die Gutscheine einlösen?

Der Gutscheinbetrag wird Ihnen nicht direkt ausbezahlt, sondern vom Tarif des Betreuungsangebots abgezogen. Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 7 Franken pro Tag in einer Kita bzw. 70 Rp. pro Stunde in einer Tagesfamilie selber an die Betreuungskosten.

Die Anbieter legen ihre Preise selber fest. Wie viel eine Familie für die Betreuung zahlt, ist deshalb auch vom Tarif des Angebots abhängig.

Mein Kind hat besondere Bedürfnisse. Wer bezahlt die höheren Betreuungskosten?

Weil Kitas und Tagesfamilien, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen, einen höheren Betreuungs- und Koordinationsaufwand haben, wird den Familien ein einkommensunabhängiger Zuschlag von 50 Franken pro Tag bzw. 4.25 Franken pro Stunde auf den Betreuungsgutschein ausbezahlt. Diesen Zuschlag können auch Eltern beantragen, welche aufgrund der Höhe ihres massgebenden Einkommens keinen Gutschein erhalten würden.

Hilfe?

Haben Sie Fragen zur Ausgestaltung des Betreuungsgutscheinsystems in ihrer Gemeinde? Kontaktieren Sie dazu direkt Ihre Wohngemeinde.

Auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern www.be.ch/familie finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Betreuungsgutscheinsystem.

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