AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der kibe plus AG

Stand: 20. April 2022

Geltungsbereich

Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil der Betreuungsvereinbarung zwischen den Eltern (Erziehungsberechtigten) und der kibe plus AG (nachfolgend «kibe plus») in Bezug auf den Platz und die Betreuung in einer Kindertagesstätte (Kita) der kibe plus.

Sie finden auch ohne Unterzeichnung Anwendung. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen der Betreuungsvereinbarung und diesen AGB geht die Betreuungsvereinbarung vor. Von diesen AGB abweichende Bedingungen der Eltern und/oder Gegenbestätigungen werden nicht akzeptiert, solange sie nicht durch die kibe plus schriftlich anerkannt werden.

Die kibe plus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Eltern werden entsprechend informiert. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betreuungsvereinbarung geltende Version der AGB.

Betreuungsvereinbarung; Aufnahmekriterien; Eintrittsinformationen

Die Betreuungsvereinbarung zwischen den Eltern und der kibe plus kommt bei dessen gegenseitiger Unterzeichnung zustande. Sie kann weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden.

Die Angebote der Kitas der kibe plus sind für Kinder grundsätzlich gemäss den gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungskriterien öffentlich zugänglich. Ausserhalb dieser Zulassungskriterien behält sich kibe plus jedoch vor, Kinder nach eigenem Ermessen abzulehnen. Dies erfolgt beispielsweise, wenn die Kitaleitung zum Schluss kommt, dass die Kita den Bedürfnissen eines Kindes nicht gerecht werden kann.

Nach Aufnahme eines Kindes in einer Kita gibt die kibe plus den Eltern jeweils die Eintrittsinformationen für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der kibe plus AG (nachfolgend «Eintrittsinformationen») ab. Darin sind für die Eltern alle wichtigen Bestimmungen aus der Betriebsordnung und dem organisatorischen sowie pädagogischen Konzept der kibe plus zusammengefasst.

Wartelisten

Falls kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, können die Eltern ihr Kind auf die Warteliste setzen lassen. Der Platz auf der Warteliste ist kostenlos.

Gruppeneinteilung

In den Eintrittsinformationen informiert die kibe plus die Eltern jeweils, in welche Gruppe ihr Kind eingeteilt wird. An den Randzeiten können die Gruppen jedoch zusammengelegt werden.

Öffnungszeiten, Feiertage und Betriebsferien

Die Kitas der kibe plus sind von Montag bis Freitag geöffnet. Die detaillierten Öffnungszeiten und weitere Informationen sind in den Eintrittsinformationen ersichtlich.

Die Kitas bleiben an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember, zwischen Weihnachten und Neujahr, am Freitag nach Auffahrt sowie bei betriebsinternen Anlässen (maximal ein ganzer Tag pro Jahr) geschlossen. Vor Feiertagen schliessen die Kitas in der Regel bereits um 17:00 Uhr. Dies ist auch im Ferien- und Feiertagkalender ersichtlich (unter www.kibeplus.ch aufrufbar).

Bring- und Abholzeiten

Die detaillierten Bring-, Abhol- und Essenszeiten sind in den Eintrittsinformationen ersichtlich. Die Eltern sollten darauf achten, dass beim Bringen und Abholen genügend Zeit eingeplant wird.

Während den Bring-, Abhol- und Essenszeiten können die Kinder in der Regel nicht abgeholt oder gebracht werden.

Krankheit, Unfall und Absenzen

Bei Erkrankung oder Verunfallen eines Kindes in der Kindertagesstätte, werden die Eltern sofort benachrichtigt, damit diese das Kind so bald als möglich abholen oder die nötigen Schritte besprochen werden können.

Ein krankes Kind darf wegen der Ansteckungsgefahr nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden.

Kann ein Kind die Kindertagesstätte am vereinbarten Tag nicht besuchen, muss die Abmeldung bis spätestens um 09.00 Uhr erfolgen.

Über jedes Kind wird ein Notfallblatt mit den wichtigsten Angaben wie Arzt, Notfallperson etc. erstellt. Änderungen sind umgehend bei der Betriebsleitung respektive der Gruppe einzureichen.

Die Eltern werden gebeten, Ferienabsenzen oder sonstige Abwesenheiten rasch möglichst der Kita zu melden.

Ärztlicher Notfall

In den Kitas stehen Notfallapotheken für Erste Hilfe zur Verfügung. Für medizinische Notfälle steht ein Kontaktarzt zur Verfügung. Die Betreuerinnen sind ermächtigt, bei Bedarf und Dringlichkeit ein Kind unverzüglich in dessen Behandlung oder ins nächstgelegene Spital zu bringen. Die Eltern werden über Notfälle umgehend informiert. Für allgemeine Arztbesuche des Kindes sind die Eltern zuständig.

Medikamentenabgabe

Wenn ein Kind Medikamente einnehmen muss, müssen die Eltern die zuständige Betreuungsperson mündlich informieren und ein entsprechendes Formular ausfüllen und unterschreiben. Die Betreuerinnen der kibe plus verabreichen die Medikamente wie im genannten Formular angeordnet. Es werden keine fieber- und schmerzsenkende Medikamente und keine Antibiotika verabreicht.

Abholen durch Drittpersonen

Die Kinder dürfen nur von der kibe plus bekannten Personen abgeholt werden. Soll ein Kind von einer fremden Person abgeholt werden, muss dies der Betriebsleitung oder dem Fachpersonal vorgängig mit dem entsprechenden Formular (in jeder Kita erhältlich) mitgeteilt werden.

Tarife

Die pauschalen Tarife für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind im Merkblatt „Tarife Kindertagesstätten der kibe plus AG“ festgehalten. Die aktuelle Version dieses Merkblatts kann direkt von der Webseite der jeweiligen Kindertagesstätte unter www.kibeplus.ch heruntergeladen werden.

Bei den Tarifen handelt es sich um den über ein Jahr betrachtet durchschnittlich pro Monat anfallenden Betrag. Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (Rückerstattungen und Reduktionen sind ausgeschlossen).

Eine Ausnahme hiervon sind die Verpflegungskosten. Werden der kibe plus Ferien mindestens einen Monat im Voraus gemeldet, werden die Verpflegungskosten bei einer Betreuung von 3 oder mehr Betreuungstagen pro Woche, ab der ersten Ferienwoche und für die Dauer der Abwesenheit nicht in Rechnung gestellt. Bei einer Betreuung von 2 oder 1 Betreuungstag pro Woche, werden die Verpflegungskosten ab zwei Ferienwochen und für die Dauer der Abwesenheit nicht in Rechnung gestellt.

Bei einer Vertragsausstellung, welche mindestens ein halbes Jahr vor dem Eintritt des Kindes in unsere Kindertagesstätte abgeschlossen wird, ist eine Reservationsgebühr von CHF 300.00 – CHF 500.00 (je nach Anzahl der Betreuungstage) zu bezahlen. Der Kitaplatz ist reserviert, wenn die oben erwähnte Reservationsgebühr vollständig einbezahlt wurde. Die Reservationsgebühr wird mit der ersten Rechnung zurückerstattet bzw. angerechnet. Bei Nichtantritt des Vertrages verfällt die Reservationsgebühr zu Gunsten der kibe plus.

Die Verrechnung von allfälligen Forderungen der Eltern mit obgenannten Forderungen der kibe plus durch die Eltern ist ausgeschlossen.

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die Monatspauschalen werden jeweils am Ende des Vormonats per E-Mail oder Post für den folgenden Monat in Rechnung gestellt. Die Beiträge sind innert 30 Tagen seit Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Zusätzliche Tage, welche ein Kind in der Kindertagesstätte verbringt, werden separat in Rechnung gestellt.

Bei nicht termingerechtem Bezahlen der Rechnungen behält sich die kibe plus vor, zusätzlich zum geschuldeten Rechnungsbetrag, Mahngebühren zu erheben.

Eingewöhnung

Die kibe plus bietet zwei Möglichkeiten für die Eingewöhnung des Kindes an, welche mit der Geschäftsstelle oder der Betriebsleitung vorgängig abzusprechen ist:

  • Die Eingewöhnung findet vor dem Vertragsbeginn statt. Die in diesen AGB genannten Bedingungen sind auf die Eingewöhnung bereits anwendbar. Die Kosten während der Eingewöhnungszeit betragen CHF 20.00 pro Stunde/Kind. Dieser Betrag wird nach Beginn des Vertrags in Rechnung gestellt.
  • Die Eingewöhnung beginnt gleichzeitig mit dem Vertragsbeginn und der Monatsbetrag ist vollumfänglich zu bezahlen.

Die Eingewöhnungsphase dauert erfahrungsgemäss etwa 2-3 Wochen und gliedert sich in folgende vier Phasen: Grundphase, Eingewöhnungsphase, Stabilisierungsphase und Schlussphase. Die kibe plus orientiert sich am Verhalten des Kindes und entscheidet gemeinsam mit den Eltern, wann die Eingewöhnungszeit abgeschlossen werden kann.

Tauschtage

Kann ein Kind die Kita ausnahmsweise nicht am gewohnten Wochentag besuchen, kann der Tag – in Absprache mit der Kita – innerhalb der gleichen Kalenderwoche kostenlos abgetauscht werden, sofern ein Platz am gewünschten Tag frei ist. Die Anfrage muss spätestens 48 Stunden vorher bei der Kita-Leitung eintreffen. Ausfälle infolge Feiertage, Ferien, Betriebsferien oder Krankheit des Kindes sind davon ausgeschlossen.

Zusätzliche Betreuungstage werden, wie unter Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen oben erwähnt, separat in Rechnung gestellt.

Versicherung

Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für die Privathaftpflichtversicherung des Kindes verantwortlich. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. Die kibe plus Kindertagesstätten verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nicht mitversichert in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, die sich die Kinder allein oder gegenseitig zufügen. Die kibe plus haftet nicht für verlorene oder von anderen Kindern beschädigte Gegenstände sowie für Fälle höherer Gewalt wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser etc.

Kündigung und Änderungen

Die Betreuungsvereinbarung wird grundsätzlich auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats gekündigt werden. Reduktionen der Betreuungstage müssen ebenfalls 3 Monate im Voraus auf Ende eines Monats schriftlich bekanntgegeben werden.

Die Kündigung und Reduktionen der Betreuungstage müssen schriftlich per Post an kibe plus AG, Könizbergstrasse 1, 3097 Liebefeld oder per E-Mail an info@kibeplus.ch durch die Eltern als Betreuungsperson erfolgen.

Die kibe plus behält sich ein jederzeitiges, fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein solcher besteht unter Anderem dann, wenn die Erziehungsberechtigten gegen die vorliegenden AGB verstossen; Umstände vorliegen, die den Verbleib des Kindes in der Einrichtung nicht mehr erlauben; oder Rechnungen nach 3 Monaten oder nach 3 Mahnungen nicht beglichen wurden.

Eine Erhöhung der Betreuungstage ist jederzeit möglich, sofern ein Betreuungsplatz frei ist. Sie wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die kibe plus wirksam.

Adressänderungen

Falls die Eltern eine neue Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse haben, ist dies schriftlich per Post oder per E-Mail (info@kibeplus.ch) der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Fotos und Datenschutz

Die kibe plus richten sich nach den Wünschen der Eltern, ob und wo Fotos des Kindes veröffentlicht werden dürfen. Die Eltern erhalten von der kibe plus mit den Vertragsunterlagen das entsprechende Formular dazu.

Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen bearbeitet kibe plus Personendaten von den Eltern und dessen Kind sowie gegebenenfalls von den Eltern angegebenen Drittpersonen. Dazu gehört unter anderem das Bearbeiten und Abspeichern der im Betreuungsvertrag und im Eintrittsformular genannten Personendaten. Für weitere Informationen zum Datenschutz wird auf unsere Datenschutzerklärung (Datenbearbeitung durch die kibe plus AG) verwiesen, welche unter www.kibeplus.ch abrufbar ist.

Homepage

Auf der Homepage von kibe plus können die Eltern Wichtiges und Neues entnehmen. Zudem sind die in diesen AGB genannten Formular dort abrufbar. Es wird den Eltern empfohlen gelegentlich die Webseite zu besuchen: www.kibeplus.ch